In dem Gesetz ist auch die Familienorientierung ein wesentlicher Schwerpunkt. Erweiterte Besuchsmöglichkeiten, familienunterstützende Angebote sowie die kindgerechte Gestaltung von Warte- und Besuchsräumen sollen den Kontakt zwischen Inhaftierten und ihren Kindern intensivieren. Nach Angaben der Landesregierung hat jeder zweite Strafgefangene minderjährige Kinder.
Gesetzlich neu geregelt wird auch der Täter-Opfer-Ausgleich im Vollzug. Außerdem dürfen Inhaftierte künftig in den Haftanstalten Privatkleidung tragen.
Der Landtag informiert in einer Pressemeldung über die neue Gesetzesgrundlage für den Strafvollzug und die damit einhergegangenen Diskussionen.
www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/44/debatten/08.html