Ersatzfreiheitsstrafe reformieren – aber richtig!

Der Deutsche Caritasverband setzt sich für eine Beschränkung der Tagessatzhöhe bei Empfänger:innen von Sozialleistungen ein.

Das Ziel ist die Reformation der Ersatzfreiheitsstrafe, damit die geringfügigen Delikte von Menschen in schwierigen Lebenssituationen nicht zwangsläufig mit einer Gefängnisstrafe sanktioniert werden. Menschen im Sozialleistungsbezug können beispielsweise die Geldstrafe des Schwarzfahrens ohne Weiteres nicht so einfach aufbringen. Die Bagatelldelikte können dann ein "Abrutschen" im Lebenslauf bedeuten.

Aus diesem Grund fordert der Deutsche Caritasverband neue Regelungen in Bezug auf die Ersatzfreiheitsstrafe, damit unter Armut leidende Menschen nicht doppelt bestraft werden. Die bisherigen vorgesehenen Änderungen der Bundesregierung seien nicht ausreichend.

 

Die Pressemitteilung zum Nachlesen gibt's hier: https://www.meine-caritas.de/public/newsletter/show.ashx?m=4e71cddb-0f2b-4878-accd-4ceb34c66447&v=h&r=48f5ac28-3267-4339-9d92-3e62077431d2