Erfolgreiches Konzept "Therapie statt Strafe" sichern!

In einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. wird die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen zur Sicherung des Konzepts "Therapie statt Strafe" begrüßt.

Worum geht es?

Der seit Jahrzehnten erprobte und erfolgreiche Ansatz „Therapie statt Strafe“ ist durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 05. August 2021 gefährdet. Das Urteil hatte klargestellt,

"... dass Personen, die aufgrund ihrer Betäubungsmittelabhängigkeit in Therapieeinrichtungen gemäß § 35 BtMG untergebracht sind und bei denen eine Behandlungsdauer von länger als sechs Monaten vorgesehen ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (gemäß §7 Absatz 4 Satz 1 SGB II) haben. Da die Kostenübernahme durch die Träger der Sozialhilfe nach SGB XII nicht gesichert ist, bedeutet dies Unsicherheiten beim Krankenversicherungsschutz und bei der Übernahme von Leistungen für Therapienebenkosten. Die Vermittlung in notwendige und im Sinne des Resozialisierungsauftrags sinnvolle Therapien wird dadurch faktisch unmöglich."

BAG-S e.V. und DHS e.V. unterstützen nachdrücklich die Bestrebungen des Landes Nordrhein-Westfalen, § 7 Absatz 4 SGB II so zu ändern, dass der Aufenthalt in einer stationären Therapieeinrichtung im Sinne des § 35 BtMG nicht mehr zu einem Leistungsausschluss führt. Damit wird die notwendige rechtliche Grundlage geschaffen, um den Erfolg des Ansatzes „Therapie statt Strafe“ zu gewährleisten.

Hier können Sie die gesamte Stellungnahme lesen.

Der Bundesrat hat am 02.02.2024 beschlossen den Gesetzesantrag im Bundestag einzubringen. An dieser Stelle können Sie den Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Verfahrensstand einsehen.