Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Zu lange in U-Haft ohne Haftprüfung

Ein Beschuldigter verbrachte beinahe ein Jahr in Untersuchungshaft, bevor diese erstmals überprüft wurde. Seine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde angenommen und stattgegeben.

Zur Begründung wurde festgestellt: Jede Person, die festgenommen oder ihrer Freiheit beraubt wird, hat das Recht, dass innerhalb einer angemessenen Frist ein Gericht über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme entscheidet. Obwohl keine feste zeitliche Grenze vorgeschrieben ist, muss dennoch ein „strenger Maßstab" angelegt werden. Die Gründe, die vom Oberlandesgericht in diesem Fall angeführt wurden, wie Urlaub, Krankheit usw., wurden aufgrund der über Monate andauernden Verzögerung vom BVerG als unzureichend bewertet.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2023.

Weitere Informationen finden Sie auch in einem Beitrag der lto-Redaktion.