Einschätzungen zur Strafrechtsreform

Im vergangenen Jahr wurde durch die Regierungskoalition eine Reform des Strafsanktionenrechts beschlossen, die am 01. Oktober 2023 in Kraft trat. Zu den zwei wesentlichen Änderungen liegen aktuell Besprechungen aus der Wissenschaft vor.

Dr. Nicole Bögelein von der Universität Köln kommentiert die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB). Der Beitrag kann auf Kripoz.de gelesen werden.

Mit der Reform des § 64 StGB befasst sich ein Beitrag von Prof. Dr. Alexander Baur von der Universität Göttingen und Dr. Jan Querengässer von der FernUniversität Hagen. Die gekürzte Fassung ist frei zugänglich auf lto.de.