Strafmündigkeit bei 14 Jahren belassen! Positionspapier des Vorstands und der Geschäftsführung der DVJJ

Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. plädiert darauf, die Strafmündigkeitsgrenze bei 14 Jahren zu belassen. Es wird unter anderem argumentiert, dass die unter 14-Jährigen noch genauso unreif wie noch vor 100 Jahren seien und nach wie vor jugendtypische Probleme bewältigen müssen. Die Forderungen der Senkung der Strafmündigkeitsgrenze kommen hauptsächlich aus dem eindeutig rechtem Spektrum.

 

Quelle: www.dvjj.de/aktuelles/2023/03/22/15095/