Die BAG-S kritisiert die unbefriedigende Versorgungslage (nicht nur in NRW) und das Fehlen notwendiger Daten: „Man weiß nicht, wie viele Kinder überhaupt betroffen sind, wie alt diese sind und ob diese beim verbliebenen Elternteil wohnen oder fremd untergebracht sind“, so Roggenthin.
Diese Daten müssen von den JVA´s erhoben und auf Landesebene zusammengeführt werden, um so zu einer seriösen Bedarfsplanung zu kommen. Die Umsetzung einer besseren Praxis könne an den Empfehlungen der BAG-S zum familiensensiblen Vollzug und den Beispielen ansetzen, die im europäischen Ausland mit großen Erfolg praktiziert werden. Als Modell einer „vorbildlichen Praxis“ kann hier insbesondere die Einsetzung von Kinderverantwortlichen im Strafvollzug genannt werden. In diesem, bereits in Norwegen, Schweden und Dänemark praktizierten Modell, werden Bedienstete beauftragt, für eine familien- und kindgerechtere Ausgestaltung des Strafvollzugs und der Besuchsbedingungen zu sorgen.
Die Positionen der BAG-S finden Sie in voller Länge unter:
BAG-S Stellungnahme
Alle schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung sind hier abrufbar.