Düsseldorf: Anhörung zu den Rechten der Kinder inhaftierter Eltern

Kinder inhaftierter Eltern tragen eine schwere Last. Neben den seelischen Beeinträchtigungen durch den Verlust des Inhaftierten Elternteils aus dem Familienalltag sind auch Stigmatisierungen und Ausgrenzung im sozialen Nahraum an der Tagesordnung. Der Rechtsausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag informierte sich am 20.11.2013 im Rahmen einer Expertenanhörung über die Situation von Kindern, deren Eltern in Haft sind. Die Expertenrunde war aufgefordert, Stellung zum Antrag der FDP „Rechte minderjähriger Kinder inhaftierter Elternteile einheitlich in NRW gewährleisten“ zu beziehen. Die BAG-S war durch ihren Geschäftsführer Dr. Klaus Roggenthin vertreten und bezog klare Positionen.

Die BAG-S kritisiert die unbefriedigende Versorgungslage (nicht nur in NRW) und das Fehlen notwendiger Daten: „Man weiß nicht, wie viele Kinder überhaupt betroffen sind, wie alt diese sind und ob diese beim verbliebenen Elternteil wohnen oder fremd untergebracht sind“, so Roggenthin.
Diese Daten müssen von den JVA´s erhoben und auf Landesebene zusammengeführt werden, um so zu einer seriösen Bedarfsplanung zu kommen. Die Umsetzung einer besseren Praxis könne an den Empfehlungen der BAG-S zum familiensensiblen Vollzug und den Beispielen ansetzen, die im europäischen Ausland mit großen Erfolg praktiziert werden. Als Modell einer „vorbildlichen Praxis“ kann hier insbesondere die Einsetzung von Kinderverantwortlichen im Strafvollzug genannt  werden. In diesem, bereits in Norwegen, Schweden und Dänemark praktizierten Modell, werden Bedienstete beauftragt, für eine familien- und kindgerechtere Ausgestaltung des Strafvollzugs und der Besuchsbedingungen zu sorgen.

Die Positionen der BAG-S finden Sie in voller Länge unter:
BAG-S Stellungnahme

Alle schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung sind hier abrufbar.