Die Würde sterbender Gefangene ist zu achten!

Pressemitteilung der Katholischen-Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe: Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS) am 11.11.2016 in Frankfurt wurde folgende Erklärung verabschiedet:

„Staatlich befohlenes Sterben“ (Todesstrafe) ist auf dem Rückzug. Aber noch immer sterben Gefangene im staatlich verantworteten Raum der Gefängnisse.
Würdiges Sterben heißt Sterben in Freiheit und Frieden. Freie Arztwahl, Wahl eines Seelsorgers des Vertrauens, Anwesenheit geliebter Menschen, die eigene Bestimmung des Sterbeortes und anderer Begleitumstände des Sterbens sind Gefangenen verwehrt. Sterben von Gefangenen verletzt daher ihre Menschenwürde und würdigt sie zu bloßen Objekten des Staates herab.
Daher sprechen wir uns dafür aus, dass Gefangene, die im Sterben liegen, freigelassen werden. Wer trotzdem im Gefängnis sterben muss, soll dort mit einer Freilassungsweisung als freier Mensch unter annähernd menschenwürdigen Umständen sterben dürfen, weil der Staat keine Macht über Sterbende haben darf.                                        
(Textentwurf: Prof. Dr. Rüdiger Wulf)

 
Zuvor diskutierten die Vertreter/innen  der katholischen Straffälligenhilfe mit den Experten Prof. Dr Rüdiger Wulf, Universität Tübingen und Wilfried Weyl, ehemaliger Leiter des Gefängniskranken¬hauses Butzbach, ob Sterben im Justizvollzug mit der Menschenwürde vereinbar sein kann.
„Es ist wichtig sich über einen menschenwürdigen Umgang mit Sterbenden Gedanken zu machen“, sagte Lydia Halbhuber-Gassner, Vorsitzende der KAGS, „wir setzen uns daher dafür ein, dass sterbenskranken Gefangenen ermöglicht wird, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie ihre letzten Stunden verbringen.“ Auch die vor kurzem vorgestellten Handlungsempfehlungen zur CHARTA zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland fordern bedarfsgerechte Begleitung am Lebensende als Menschenrecht. „Eine Forderung, die wir uneingeschränkt unterstützen.“, so Halbhuber-Gassner.
 
Link zu den Handlungsempfehlungen: http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/files/bilder/neu2%20RZ_161004_Handlungsempfehlungen_ONLINE.pdf

Die Ausgabe 1/2017 des Informationsdienstes Straffälligenhilfe wird sich ebenfalls dem Thema „Sterben im Gefängnis“ widmen und die Vorträge von Dr.Rüdiger Wulf und Wilfried Weyl enthalten.

Weitere Anregungen und Beiträge zum Thema können Sie uns gerne senden.
kontakt: kerwien(at)bag-s.de