Die Ohnmacht von Strafe und Vergeltung

Am 11. Juni lief „Beyond Punishment“ in den deutschen Kinos an. Die preisgekrönte Dokumentation richtet den Blick auf die psychischen Folgen von Tötungsdelikten, sowohl für die Hinterbliebenen als auch für die Täter. Der Film fragt, ob die Beschränkung auf Vergeltung durch Freiheitsentzug Tatbetroffenen wie Tatverantwortlichen eigentlich gerecht wird. Und er zeigt beispielhaft die Möglichkeiten und Grenzen einer kommunikativen Vermittlung zwischen beiden Seiten auf.


„Ich werde dich niemals bitten, mir für das was ich getan habe, zu verzeihen. Aber wenn du mir doch jemals vergibst, musst du es mir nicht sagen. Geh einfach auf den Hügel und sieh dir den Sonnenaufgang für uns beide an.“


Eine Woche nach Filmstart, am 18. Juni erschießt ein junger Mann offenbar aus rassistischen Motiven neun Menschen afroamerikanischer Abstammung in einer Kirche im Süden der USA. Der Mann wird schnell gefasst und dem Haftrichter vorgeführt. Per Video haben die Angehörigen der Getöteten die Möglichkeit, das Wort an ihn zu richten. Etwas Unerwartetes geschieht. Einige der Angehörigen nutzen - noch hörbar von dem furchtbaren Anschlag bewegt - die Gelegenheit, dem Angeklagten zu vergeben. Er selbst bleibt – in Handschellen vorgeführt –  stumm. Die Szene lässt mich lange ratlos zurück. Einerseits habe ich großen Respekt vor der starken Geste der Hinterbliebenen. Andererseits beschleicht mich das Gefühl, dass das alles viel zu schnell zu gehen scheint, und dass hier versucht wird, einer unmenschlichen Tat mit einer geradezu übermenschlichen Antwort zu begegnen. 
In Hubertus Siegerts Film sind es hingegen die nachvollziehbaren menschlichen Reaktionen und die Hilflosigkeit der Akteure nach einem Mord, die im Gedächtnis bleiben. Es geht um die Mühsal, mit Gefühlen wie Trauer, Schmerz, Verlust, Wut, Angst und Schuld zurechtzukommen, ohne sich mit den Menschen, die es angeht, aussprechen zu können oder zu dürfen.
Stiva, ein junger Mann aus Norwegen,  hat in einer Eifersuchtsreaktion seine 16-jährige Freundin getötet. Noch in Haft versucht er Kontakt zum Vater des Mädchens aufzunehmen. Aber Erik ist emotional nicht bereit, hat Angst vor ihm, und hadert eher damit, dass Stiva nach wenigen Jahren Haft in Freiheit entlassen wird.
Lisa wohnt in der New Yorker Bronx. Vor einigen Jahren kam ihr älterer Bruder wegen eines eskalierenden Allerweltstreits ums Leben.  Der Verurteilte sitzt eine lange Haftstrafe ab, hat die Tat aber nie zugegeben. Um sich nicht selbst zu belasten, weicht er einer Begegnung aus.
Patrick aus Deutschland hat in den Achtzigerjahren bei einem Mordanschlag der Roten Armee Fraktion seinen Vater verloren. Die Täterschaft wurde nie geklärt. Um den Tod seines Vaters besser verarbeiten zu können, drängt es ihn, die Person zu finden, die die tödlichen Schüsse abgegeben hat.
In keinem der drei Fälle gelingt es, die Betroffenen an einen Tisch zu bringen, einen „Face to Face- Kontakt“ herzustellen. Eine Begegnung, die Raum gäbe, anzuklagen, zu bedauern, zu verstehen, um Verzeihung zu bitten oder gar Vergebung anzubieten. Aber entweder sind die gefühlsmäßigen Hürden zu hoch oder die rechtlichen Konsequenzen scheinen zu riskant. Bei Tötungsdelikten an Familienmitgliedern geraten Versuche des direkten Täter-Opfer-Dialogs offensichtlich rasch an Grenzen. Lisa formuliert das so: „Du möchtest vom Grunde deines Herzens der Person vergeben, du möchtest es. Aber es ist so schwer es auszusprechen, so schwer.“

Es ist das Verdienst des Films aufzuzeigen, dass es hierzu Alternativen gibt: Würdevolle Settings im Justizvollzug, die geeignet sind, die Wunden und Verletzungen der Tatbetroffenen und Täter besser zu versorgen. Regisseur Siegert lässt uns an den Aktivitäten von Janine Geske, einer ehemaligen Richterin am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, teilhaben. Heute ist sie Hochschullehrerin für Restorative Justice und führt regelmäßig spezifische Gesprächskreise durch. Tatverantwortliche und Tatbetroffene sprechen innerhalb festgelegter Regeln über das, was sie im Zusammenhang mit den Morden und deren Folgen bewegt. In diesen Runden treffen nicht die direkt Betroffenen eines Falls aufeinander. Vielmehr handelt es sich um eine Art von wechselseitiger Selbsthilfe und Gruppenselbsterfahrung zwischen Tätern und Opfern. Stellvertretende Täter und stellvertretende Geschädigte hören einander zu und nehmen an einem gemeinsamen Erfahrungsprozess teil. Die geschaffene Distanz zur konkreten Tat und die Nähe in der Gruppe ermöglicht es den Beteiligten, sich zu offenbaren sich und ein Stück weit in den anderen hineinzuversetzen. Für beide Seiten bieten sich dadurch zumindest Chancen zur heilenden menschlichen Begegnung und damit zur seelischen Entlastung.
Beyond Punishment ist ein Plädoyer für einen verantwortungsvollen, mitfühlenden Umgang mit Menschen, die als Geschädigte oder Täter mit der Grenzerfahrung Mord konfrontiert sind. Die soziale Strafrechtspflege in Deutschland kann von Filmen wie diesen nur profitieren.

                                                                                                       Dr. Klaus Roggenthin

Beyond Punishment

Buch, Regie, Produktion: Hubertus Siegert

Zur Webseite des Films: www.beyondpunishment.de

Foto: Lisa und ihre Mutter (© Mathias Bothor)