Deutscher Verein: Teilhabe am Arbeitsmarkt verwirklichen

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen zum Thema „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ veröffentlicht. Für die Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II wurden fünf Handlungsansätze erarbeitet, die die Umsetzung in der Praxis erleichtern sollen. In seinem Papier regt der Deutsche Verein unter anderem an, auch Personengruppen in die Förderungen einzubeziehen, die bis jetzt ausgeschlossen sind (z.B. Haftentlassene).

Die BAG-S hatte sich im vergangenen Jahr bereits kritisch zum am 01.01.2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetz geäußert und darauf hingewiesen, dass gerade straffällig gewordene Menschen von der neuen Fördermöglichkeit profitieren würden. In der Ausgestaltung des Gesetzes wurden Ex-Gefangene jedoch nicht berücksichtigt.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins finden Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier.

Die Stellungnahme der BAG-S zum Teilhabechancengesetz auch für ehemalige Strafgefangene können Sie hier abrufen.