Die BAG-S hatte sich im vergangenen Jahr bereits kritisch zum am 01.01.2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetz geäußert und darauf hingewiesen, dass gerade straffällig gewordene Menschen von der neuen Fördermöglichkeit profitieren würden. In der Ausgestaltung des Gesetzes wurden Ex-Gefangene jedoch nicht berücksichtigt.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins finden Sie hier.
Die Stellungnahme der BAG-S zum Teilhabechancengesetz auch für ehemalige Strafgefangene können Sie hier abrufen.