CPT fordert die Mitgliedsstaaten auf, die Sicherheitsvorkehrungen als Schutzmaßnahmen für diese Zielgruppe umzusetzen.
Unter anderem wird empfohlen, dass bereits die Identifikation als Trans*-Person ausreichend ist für die entsprechende Prüfung der Unterbringung und nicht eine formale Geschlechtsänderung im Ausweisdokument erfolgen müsse. Daher vertritt der CPT die Auffassung, dass Transgender-Personen in der Gefängnisabteilung untergebracht werden sollten, die dem Geschlecht entspricht, mit dem sie sich identifizieren.
Den Bericht können Sie hier downloaden.
EU-Forschungsprojekt gestartet
Im April 2024 ist das Projekt „LGBTIQ in Haft – Stärkung der Rechte von LGBTIQ-Personen in Haft in der EU“ gestartet. Es soll dazu beitragen, Herausforderungen, Lücken und bewährte Praktiken für LGBTIQ-Personen während der Haft zu identifizieren und ihre Rechte zu stärken. Gefördert wird das Projekt unter anderem von Bundesministerium für Justiz.