Clearingstellen für Krankenversicherungsschutz

Der Deutsche Caritasverband (DCV) nimmt Stellung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Gute Gesundheitsversorgung auch für Menschen ohne Krankenversicherung oder mit Beitragsschulden und Geflüchtete" (BT-Drs. 19/17453). Dort unterstützt der DCV die Einrichtung von Clearingstellen zur Erlangung des Krankenversicherungsschutzes.

Es wird darauf verwiesen, dass straffällig gewordene Menschen nach der Haftentlassung oftmals Probleme mit ihrem Krankenversicherungsschutz haben. Dazu heißt es auf Seite 5:

"Der Deutsche Caritasverband weist darauf hin, dass Straffällige nach ihrer Haftentlassung auch sehr häufig Probleme mit ihrem Krankenversicherungsschutz haben, obwohl der Rechtsanspruch gegeben ist. Es dauert häufig sehr lange, bis der Rechtsanspruch geklärt ist. Müssen Haftentlassene in dieser Zeit eine Therapie in Anspruch nehmen, kann sich der unklare Rechtszustand negativ auf die Therapiemotivation auswirken und es kann zu einem Abbruch der Maßnahme kommen. Auch hier kann der Einsatz von Clearingstellen sinnvoll sein."

Die komplette Stellungnahme können Sie hier einsehen.