Cannabis: Neue Wege gehen

Die SPD-Bundesfraktion spricht sich in ihrer Pressemitteilung vom 11.02.2020 für eine Änderung der strafrechtlichen Verfolgung beim Besitz von Cannabis aus. Kleine Mengen Cannabis, die zum Eigengebrauch genutzt werden, sollen zukünftig nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Bisher wird der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigengebrauch strafrechtlich verfolgt. Dadurch wird der Konsum kriminalisiert, was enorme Folgen für die Konsument*innen hat.

Zudem befürwortet die SPD-Bundesfraktion Modellprojekte, in denen die regulierte und legale Abgabe von Cannabis an Konsument*innen getestet wird. Bisher müssen Konsumierende auf den Schwarzmarkt zurückgreifen, wenn sie Cannabis kaufen möchten. Das hat beispielsweise zur Folge, dass die Qualität nicht überprüft werden kann und so unter Umständen verunreinigtes Cannabis konsumiert wird. Der Vorteil bei staatlich kontrollierten Abgabestellen ist, dass eine gleichbleibende Qualität sichergestellt werden kann (Gesundheitsschutz), die Abgabe an Minderjährige vermieden werden kann (Jugendschutz) und extreme Preisschwankungen ausbleiben. Damit würde die Möglichkeit bestehen einen Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Die BAG-S beschäftigt sich auf ihrer diesjährigen Bundestagung (17./18. November) mit der Drogenpolitik und den daraus resultierenden Konsequenzen für Konsument*innen. Eine Anmeldung ist zurzeit noch nicht möglich.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.