BVerfG: Keine Wiederaufnahme nach Freispruch - auch nicht bei Mord

2021 schaffte die Große Koalition die Möglichkeit der Wiederaufnahme von Mordverfahren auch nach einem rechtskräftigen Freispruch, sofern neue Beweismittel auftauchen, die eine Verurteilung wahrscheinlich machen. Dieser Artikel (§ 362 Nr. 5 StPO) wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Der Artikel sei mit dem Mehrfachverfolgungsgebot des Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und dem Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar.

Hier finden Sie die ausführliche Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

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