2021 schaffte die Große Koalition die Möglichkeit der Wiederaufnahme von Mordverfahren auch nach einem rechtskräftigen Freispruch, sofern neue Beweismittel auftauchen, die eine Verurteilung wahrscheinlich machen. Dieser Artikel (§ 362 Nr. 5 StPO) wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Der Artikel sei mit dem Mehrfachverfolgungsgebot des Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und dem Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar.
Hier finden Sie die ausführliche Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
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