Das Konsumcannabisgesetz und die neuen Bußgelder

Das Online Portal LTO hat in einem Beitrag darauf hingewiesen, dass Deutschland ein Flickenteppich bei den Bußgeldern bezüglich des neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) bevorstehen wird. Bayern hat als erstes Bundesland einen eigenen Bußgeldkatalog mit hohen Bußgeldern vorgelegt. Hamburg will sich daran orientieren. Mecklenburg-Vorpommern dagegen kritisiert das Vorgehen als Kampagne gegen die Cannabisfreigabe.

Das Cannabisgesetz ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Markus Söder stellte die "harte Linie" Bayerns bei den Bußgeldern in einem Tweet auf der Plattform X vor:

  • 1000 Euro für „Kiffen in Gegenwart von Jugendlichen“
  • 500 Euro für die „Missachtung der Mindestabstände zu Schulen etc.“
  • 500 Euro für „Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 – 20 Uhr“.

Der Bußgeldkatalog des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention umfasst 41 auf das KCanG bezogene Ordnungswidrigkeiten.

Laut LTO wurden in Bayern bis zum 18. April wurden bereits 54 Ordnungswidrigkeiten festgestellt.

Viele Bundesländer arbeiten noch an einem eigenen Katalog oder befinden sich in der Prüfung. Dem Bundesgesetz werden also vermutlich unterschiedlichste Bestimmungen in Deutschland folgen.

Den Beitrag auf LTO können Sie an dieser Stelle lesen.