Bundesweite Kampagne veranstaltet Aktionen zu „100 Jahre Abschiebehaft“

Im Rahmen der Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“ fanden am Wochenende vom 10.-12. Mai 2019 deutschlandweite Aktionstage statt.

Anlässlich der bereits seit einem Jahrhundert in Deutschland bestehenden Abschiebehaft, hat sich aus Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen das Bündnis „100 Jahre Abschiebehaft. 100 Jahre unschuldig in Haft“ zusammengeschlossen, das mit bundesweiten dezentralen Veranstaltungen über Missstände aufklären möchte und die Abschaffung der Abschiebehaft fordert. Höhepunkt der ganzjährigen Kampagne waren die Aktionstage vom 10.-12. Mai 2019, an denen Demonstrationen, Kundgebungen und andere Events organisiert wurden. Beispielsweise fand unter dem Motto „Abschiebehaft abschaffen! Für eine (Un)Geordnete Rückkehr zur Menschenwürde und Solidarität“ am Sonntagnachmittag eine Demonstration in Berlin Schönefeld statt. Diese Veranstaltung richtete sich gegen das von Bundesinnenminister Horst Seehofer initiierte und vom Bundeskabinett am 17. April 2019 verabschiedete sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz, das die Durchsetzung von Ausweisungen erleichtern soll.

Zentraler Bestandteil des Gesetzespakets ist die Richtlinie, dass Abschiebe- und reguläre Strafhäftlinge – zunächst für die kommenden drei Jahre – in den gleichen Haftanstalten untergebracht werden können. Dies solle sicherstellen, dass abgelehnte Asylbewerber am Tag der Abschiebung aus Deutschland auch tatsächlich abreisebereit seien. Zudem sei die Unterbringung von ausreisepflichtigen Personen in regulären Haftanstalten notwendig, da es viel zu wenige Abschiebehaftplätze gebe. Diese Verschärfung im Abschieberecht stieß jedoch parteiübergreifend auf große Kritik: Es wurden neben einer befürchteten Kriminalisierung von Asylbewerbern und Helfern vielfach rechtliche Bedenken angemeldet, da die EU-Rückführungsrichtlinie festlegt, dass Ausreisepflichtige nicht zusammen mit Straffälligen untergebracht werden dürfen.

Es ist jedoch ohnehin äußerst fragwürdig, ob die einzelnen Bundesländer von der umstrittenen Gesetzesänderung Gebrauch machen werden. Bereits jetzt haben einer Umfrage des Mediendienstes Integration zufolge 11 von 16 Bundesländern dem Entwurf eine Absage erteilt, einerseits wegen juristischer Vorbehalte, andererseits aufgrund fehlender Kapazitäten in regulären Hafteinrichtungen.