Beschleunigungsgrundsatz bei Untersuchungshaft

Das Bundesverfassungsgericht äußerte sich eindeutig: Eine Untersuchungshaft darf nicht ausschließlich wegen allgemeiner Überlastung der Gerichte verlängert werden. Terminstress und fehlende Ressourcen sowie nicht ausreichende Personalausstattung bei Gericht allein dürfen keine Verlängerung der Untersuchungshaft zur Folge haben.

Hier geht es zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.