Berlin: Geldstrafen sollen bei mittellosen Personen gesenkt werden

Nach Informationen, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, soll es in Berlin seit dieser Woche eine Generalienverfügung geben, wonach Geldstrafen bei arbeitslosen mittellosen Menschen statt 15 Euro auf 5 Euro Tagessatzhöhe reduziert werden.

Auch wenn aus Sicht der BAG-S die Reduzierung der Tagessatzhöhen auf 5 Euro noch zu hoch erscheint (siehe Pressemitteilung) wird der Vorstoß aus dem Land Berlin als Schritt in die richtige Richtung wahrgenommen. Die anderen Bundesländer müssen jetzt nachziehen.

Die Informationen zur Reduzierung der Tagessatzhöhe sind von Ronen Steinke in dem Artikel der Süddeutschen Zeitung zusammengefasst.