BAG-S zum Sanktionenrecht

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe und die Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland haben gemeinsam mit der BAG-S eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts erarbeitet.

"Wir, das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin –, der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik und der Europäischen Union und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S), der auch der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland angehören, danken dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Zusendung des Referentenentwurfs.

Das Ziel des Referentenentwurfs ist, das bestehende Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung (im Folgenden StGB-E und StPO-E) an aktuelle Entwicklungen unserer Gesellschaft anzupassen, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Resozialisierung, der Prävention und dem Schutz vor Diskriminierung liegen soll.

In dem Entwurf sind vier gesetzliche Änderungen enthalten: Neben Modifizierungen für Auflagen und Weisungen (§ 56c StGB-E, § 59a StGB-E und § 153a StPO-E) und für das Maßregelrecht (§ 64 StGB-E und § 463 Abs. 6 S. 3 StPO-E) schlägt der Entwurf vor, bei der Strafzumessung nach § 46 Abs. 2 S. 2 StGB-E in Zukunft auch „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive für menschenverachtende Beweggründe und Ziele zu berücksichtigen. Außerdem wird der Umrechnungsmaßstab von Geldstrafe in Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 S. 2 StGB-E) angepasst. (...)"

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier lesen.