BAG-S Stellungnahme zum Gesetzgebungsverfahren ResOG SH

Die BAG-S positioniert sich zum Gesetzesentwurf zum ResOG SH. Darin stellt das Land Schleswig-Holstein nach Ansicht der BAG-S einen zukunftsweisenden rechtlichen Rahmen für die Belange von Haftentlassenen und ihren Angehörigen sowie für die Belange von Verletzten vor.

Mit diesem Gesetz sollen künftig die erforderlichen äußeren Bedingungen geschaffen werden, um straffällig gewordene Personen wirkungsvoll dabei zu unterstützen, sich nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in die Gesellschaft einzugliedern und strafrechtlich relevante Konflikte nach Möglichkeit für alle Beteiligten auch sozial und kommunikativ unter Einbeziehung restaurativer Elemente zu lösen.
Im System der sozialen Strafrechtspflege fällt den Einrichtungen und Diensten der freien Straffälligenhilfe besondere Bedeutung bei der Wiedereingliederung und bei der Stabilisierung der Lebensverhältnisse sowie dem sozialen Ausgleich zwischen „Tatverantwortlichen und Geschädigten“ zu.

Die BAG-S nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der vorliegende Gesetzentwurf diese Einschätzung teilt. Haftentlassene, aber auch von Strafe bedrohte Personen sowie deren Familien sehen sich mit einer Vielzahl von sozialen Schwierigkeiten konfrontiert. Neben existenzbedrohenden Problemen wie Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit, Überschuldung und Suchterkrankung bereitet vielen der Klientel der Straffälligenhilfe der Umgang mit Behörden und Ämtern die größten Schwierigkeiten.

 

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Den Gesetzentwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein finden Sie hier.