Am 28. April 2016 wurde das „Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach §63 des Strafgesetzbuches (StGB) und zur Änderung anderer Vorschriften“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Jedoch merken die Fragesteller an, dass „(s)eit der Novellierung (…) es bundesweit zu keinem signifikanten Rückgang der Belegungszahlen im Maßregelvollzug (MRV) gekommen (ist). Es ist nach Auffassung der Fragesteller eher Gegenteiliges zu beobachten: Die hohen Einweisungen nach § 64 StGB werden im gegenwärtigen Diskurs vor allem für die Überbelegungssituation verantwortlich gemacht“.
Die Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE können Sie hier abrufen.