Arbeitende Gefangene haben ein Recht auf Alterssicherung

Presseinformation: Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. weist anlässlich des am 27. März von der Rentenkommission veröffentlichten Berichts "Verlässlicher Generationenvertrag" darauf hin, dass darin die Situation von haftentlassenen Menschen gänzlich unbeachtet bleibt. Ältere Menschen, die während der Haft gearbeitet haben, gehen weiterhin leer aus.

Trotz geleisteter Arbeit werden ihnen keine Rentenanwartschaften angerechnet. Bei mehrjährigen Freiheitsstrafen droht die dauerhafte Abhängigkeit von Transferleistungen oder ein Leben in Armut im Alter.

Diese sozialrechtliche Schlechterstellung der Gefangenen gegenüber Menschen, die in Freiheit einer Berufstätigkeit nachgehen, ist nicht zu rechtfertigen. Der Ausschluss arbeitender Gefangener aus der Rentenversicherung bestraft sie auf doppelte Weise: Auch nach verbüßtem Freiheitsentzug wirkt sich die Verurteilung auf die materiellen Lebensverhältnisse der Betroffenen im Alter und die ihrer Angehörigen aus.

Straffällig gewordene Menschen werden mit der geltenden Regelung durch die Verurteilung dauerhaft auf einen Platz am Rande der Gesellschaft verwiesen. Das erhöht die Rückfallwahrscheinlichkeit und ist mit dem Wiedereingliederungsauftrag des Strafvollzugs nicht vereinbar. Die Sicherung der Altersvorsorge durch geleistete Arbeit muss unabhängig davon gelten, ob Menschen eine Straftat begangen haben oder nicht. Dies ergibt sich auch aus dem Sozialstaatsgebot und dem Gleichheitsgrundsatz.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe setzt sich seit ihrer Gründung dafür ein, die Hilfen für straffällig gewordene Menschen zu verbessern und zu erweitern. Wir fordern daher die Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung, wie es der Bundesgesetzgeber bei der Formulierung des Strafvollzugsgesetzes bereits 1976/77 vorsah. Die Umsetzung scheiterte immer wieder an fiskalischen Vorbehalten der Länder, die einer gesetzlichen Regelung zustimmen müssen.

Verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte, wie das Gebot der Gleichheit, dürfen, gerade wenn es um Menschen mit multiplen Problemlagen geht, nicht länger mit fiskalischen Argumenten ausgehebelt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe fordert daher die vorbehaltlose Einbeziehung von Gefangenen in die Rentenversicherung.


Daniel Wolter, Vorsitzender


Kontakt: BAG-S - Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V., Geschäftsführer: Dr. Klaus Roggenthin (v.i.S.d.P.), Heussallee 14, 53113 Bonn, Tel.: 0228 9663593, Email: info@bag-s.de, Internet: www.bag-s.de

 

Den Bericht der Rentenkommission finden Sie unter folgendem Link: www.verlaesslicher-generationenvertrag.de