Ände­rung des Gesch­lechts­ein­trags beim Stan­de­samt

Das BMJ und das BMFSFJ haben einen Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Damit sollen es fortan transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen gestattet werden, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt erneuern zu lassen.

Das Vorweisen von Gutachten in einem Gerichtsverfahren oder ärztliche Attests seien daraufhin nicht mehr verpflichtend. Auch Minderjährige sind zu einer Änderung befugt.

Weiterhin stellt der Referentenentwurf auch Vorschläge auf, die einen Missbrauch verhindern sollen. Daher soll es keinen automatischen Zugang zu geschützten Räumen geben, sondern die jeweiligen Menschen müssen sich nach dem Hausrecht richten. Im Strafvollzug muss man die Sicherheitsinteressen bewahren und die Persönlichkeitsrechte aller Insass:innen achten. Ob eine Verlegung in ein anderes Gefängnis nach dem Geschlechtseintrag vorgenommen wird, müsse individuell beschlossen werden.

Bis zum 30. Mai 2023 haben die Länder und Verbände Zeit, Stellung zu beziehen.

 

Den Artikel zum Nachlesen: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/referentenentwurf-selbstbestimmungsgesetz-trans-bmj-bmfsj/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000033747067&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz: https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0509_Selbstbestimmung.html