Das Vorweisen von Gutachten in einem Gerichtsverfahren oder ärztliche Attests seien daraufhin nicht mehr verpflichtend. Auch Minderjährige sind zu einer Änderung befugt.
Weiterhin stellt der Referentenentwurf auch Vorschläge auf, die einen Missbrauch verhindern sollen. Daher soll es keinen automatischen Zugang zu geschützten Räumen geben, sondern die jeweiligen Menschen müssen sich nach dem Hausrecht richten. Im Strafvollzug muss man die Sicherheitsinteressen bewahren und die Persönlichkeitsrechte aller Insass:innen achten. Ob eine Verlegung in ein anderes Gefängnis nach dem Geschlechtseintrag vorgenommen wird, müsse individuell beschlossen werden.
Bis zum 30. Mai 2023 haben die Länder und Verbände Zeit, Stellung zu beziehen.
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz: https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0509_Selbstbestimmung.html