1. Antiprohibitionistischer Kongress

Am 08. November fand der 1. Antiprohibitionistische Kongress des Schildower Kreises unter dem Titel „Vom Schaden der Prohibition“ in Frankfurt am Main statt. Die Mitglieder des Schildower Kreises setzen sich seit längerer Zeit für eine Entkriminalisierung von Drogen ein und möchten auf die Schäden der Drogenprohibition aufmerksam machen. Die Tagung widmete sich den Bereichen Strafrecht, Schäden und Regulierung im Zusammenhang mit der Prohibition.

Dabei wurde das Thema auf strafrechtliche, verfassungsrechtliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Sichtweise betrachtet. Es wurde deutlich, dass die Prohibition erhebliche Schäden für die Konsument*innen und die Gesellschaft als Ganzes verursacht. In der Regel führten die meisten Drogenkonsument*innen ein normales Leben und seien sozial integriert – auch abhängige Menschen. Bei suchtkranken Menschen seien vor allem angemessene Hilfsangebote und -maßnahmen dringend notwendig. Die Strafverfolgung von Drogenkonsumierenden als auch von Suchtkranken ändere nichts an ihrem Verhalten, verschlechtere jedoch ihre Lebenssituation erheblich.

Die Prohibition führe dazu, dass die Bürger*innen in ihrer Autonomie eingeschränkt würden und nicht frei entschieden könnten, wie sie ihr Leben führen. Wenn sie Drogen erwerben, machten sie sich strafbar und seien Opfer der Beschaffungskriminalität. Eine Strafverfolgung bedeute jedoch einen erheblichen monetären und staatlichen Aufwand, der in Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen sinnvoller eingesetzt werden könnte. Auch der Verzicht auf Steuereinnahmen bei einer Legalisierung von Drogen dürfe nicht außer Acht gelassen werden wie auch der Schwarzmarkt, der durch eine Aufrechterhaltung der Prohibition gefördert würde.

Des Weiteren seien Konsumierende gesundheitlichen Risiken durch eine unzureichende medizinische Versorgung, der Ansteckung mit gefährlichen Krankheiten wie AIDS und Hepatitis, sozialer Ausgrenzung und Stigmatisierung ausgesetzt.

Zum Schluss der Veranstaltung wurden konkrete Regulierungsvorschläge zu den Drogen Cannabis und MDMA vorgestellt. Der Verkauf solle in dafür vorgesehenen Fachgeschäften erfolgen, das Personal geschult sein, eine Abgabe nur ab 18 Jahren erlaubt sein sowie eine Maximalmenge, die täglich pro Person erworben werden könne.

Ein Beitrag über die Tagung finden Sie auch auf der Internetseite des sterns.

Weitere Informationen zum Schildower Kreis finden Sie hier.