Wiedereinsetzung der bisherigen Standards

Die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge setzt sich für eine Wiedereinsetzung der bisherigen Standards im Strafvollzug ein, damit die menschlichen Belange der Inhaftierten nicht dem Paradigma der Sicherheit geopfert werden.

In der Mitgliederversammlung am 12. Mai 2022 in Bad Herrenalb wurde eine Stellungnahme verabschiedet, die sich für die Wiedereinsetzung der bisherigen Standards im Strafvollzug einsetzt.

"In der Zeit der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus in den Justizvollzugsanstalten zu verhindern. Wir würdigen den Einsatz aller Mitarbeiter*innen der Justiz während der Pandemie, der eine größere Ausbreitung des Virus und die Gefährdung der Menschen in Haft mit verhindert hat.

Die Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit von Inhaftierten und Bediensteten eingeführt wurden, müssen entsprechend der geltenden Corona-Verordnung der Bundesländer sowie des Infektionsschutzgesetzes des Bundes und der COVID-19-Schutzmaßnahmen – Ausnahmeverordnung des Bundes in der jeweils gültigen Fassung - hinsichtlich einer Rückkehr zu einer Normalität in der Gesellschaft überprüft werden. Einige Maßnahmen, vor allem im Bereich der Kommunikation (z.B. Video- und Haftraumtelefonie) haben neue Möglichkeiten eröffnet, auch für Inhaftierte und deren Angehörige, und werden daher von uns ausdrücklich begrüßt. Bei den meisten Maßnahmen sehen wir aber eine Verengung der bisherigen Räume im Strafvollzug und wir befürchten eine Verstetigung dieser pandemiebedingten Einschränkungen im Strafvollzug, nicht aus Gründen des Gesundheitsschutzes, sondern aus Gründen der allgemeinen Sicherheit.

Die Inhaftierten haben die meisten Maßnahmen mit Geduld und Verständnis mitgetragen, obwohl gerade sie von den Maßnahmen in ihrem sozialen und emotionalen Leben empfindlich getroffen wurden und werden. Wir plädieren für die Rückkehr zu den bisherigen Standards im Strafvollzug, die eine Resozialisierung wieder stärker gewichtet."

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier lesen.