Wie lang ist lebenslang?

Die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden untersucht regelmäßig die Frage, wie lang in der Rechtspraxis die lebenslange Freiheitsstrafe andauert. Dabei erhebt sie für den Bericht Daten zu allen Gefangenen, die in einem Jahr eine lebenslange Freiheitsstrafe beendet haben. Nicht berücksichtigt werden dabei die Personen, die noch in Haft sind und möglicherweise bis zu ihrem Tod auch nicht entlassen werden. Diese Einschränkung gilt es zu beachten.

Das Mindestmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bestimmt §57a Abs. 1 Nr. 1 StGB mit einer Dauer von 15 Jahren. Eine längere unbestimmte Mindestdauer ergibt sich, wenn im Urteil die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wurde. In den letzten Jahren sind durchschnittlich 1.800 Personen aufgrund einer lebenslangen Freiheitsstrafe inhaftiert.

Insgesamt endete bei 113 Personen im Jahr 2022 die lebenslange Freiheitsstrafe. Dies sind ca. 6 Prozent der in diesem Jahr einsitzenden Personen. Durchschnittlich waren die Personen 55 Jahre alt. Bei 23 Personen lag eine besondere Schwere der Schuld vor.

Welche Beendigungsgründe lagen vor? In die Freiheit entlassen wurden 82 Personen, darunter fünf Frauen (nach § 57a StGB). 12 Männer wurden ins Ausland ausgewiesen (nach § 456a StPO). Weitere drei Ausweisungen fanden aufgrund von Transferabkommen statt. 14 Männer sind in der Haft verstorben. Acht Gefangene starben eines natürlichen Todes. Bei drei Personen war die Todesursache unbekannt. Drei Personen begingen Suizid. Die Hälfte der Verstorbenen war über 60 Jahre alt. Keine Person wurde begnadigt. Zu berücksichtigen ist auch, dass Gefangene kurz vor ihrem erwarteten Tod entlassen werden.

Wie lange waren die Personen in Haft? Bei durchschnittlichen Angaben muss berücksichtigt werden, dass es sich um eine große Streuung handelt. Die 82 in die Freiheit entlassenen Personen verbüßten durchschnittlich 18,3 Jahre. In allen beendeten Verfahren lag der Mittelwert bei 17,2 Jahren. 14 Strafen endeten nach weniger als 10 Jahren. Davon 7 durch Tod und 5 durch Ausweisung. Die überwiegende Anzahl (52 Fälle) endete durch Strafaussetzung nach 15 bis 20 Jahren. 11 Personen wiesen extrem lange Haftzeiten auf von über 35 Jahren.

Die Person mit der längsten Haftzeit von 42 Jahren und vier Monaten wurde mit 78 Jahren entlassen.

Die ausführliche Studie von Axel Dessecker und Elena Rausch ist online frei verfügbar:

Axel Dessecker; Zilan Akgül (2024): Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen. Dauer und Gründe der Beendigung für das Jahr 2022, Wiesbaden.

Online verfügbar unter: https://www.krimz.de/publikationen/bm-online/bm-online-38.html