Wenn Armut zur Strafe wird - Positionspapier zur Ersatzfreiheitsstrafe der AWO

Die Ersatzfreiheitsstrafe wird seit Jahren in Fachkreisen kontrovers diskutiert und erhielt in den letzten Monaten verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit durch Reportagen und Berichte in Printmedien und im Fernsehen. Die Arbeiterwohlfahrt fordert, die Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) gänzlich zu überprüfen.

"Wir begrüßen die Formulierung im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition „Das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen […] mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung“ überarbeiten zu wollen und möchten die Gelegenheit nutzen, Empfehlungen zu einer Reformierung abzugeben.“
"Wir bestrafen Menschen, die Delikte begehen, weil sie arm sind, mit einer Geldstrafe – und dann bestrafen wir sie noch mal, weil sie das Geld nicht haben, diese zu bezahlen.", so formuliert die Rechtsexpertin Nicole Bögelein ihre Einschätzung zu Ersatzfreiheitsstrafen als Doppelbestrafung von armen Menschen. Nach Auffassung des AWO Bundesverbandes lässt sich die Ersatzfreiheitsstrafe und die damit verbundene Praxis nicht mit dem angestrebten Ziel von sozialer Gerechtigkeit vereinbaren. Die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe ist aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt proaktive Armutsbekämpfung."

Das gesamte Positionspapier steht hier zum Download zur Verfügung.