Versorgung psychisch kranker und gestörter Gefangener verbessern

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 10.09.2019 einen Antrag (17/7371) an den Landtag Nordrhein-Westfalen gestellt. Darin fordert sie eine Verbesserung der Versorgung von psychisch kranken und gestörten Gefangenen.

In Gefängnissen seien psychische Erkrankungen und Störungen als auch Suizide weit häufiger anzutreffen als in der Allgemeinbevölkerung. Eine Studie von 2005 kommt zu dem Ergebnis, dass bis zu 88% der Inhaftierten an einer psychischen Erkrankung oder Störung leiden. Problematisch sei zudem der Anstieg der psychisch erkrankten sowie suchtkranken Gefangenen, die in vielen Gefängnissen nicht ausreichend versorgt werden könnten, da besondere Abteilungen und Therapieangebote fehlen würden.

Auch der Bericht der „Expertenkommission zu Optimierungsmöglichkeiten im Justizvollzug auf den Gebieten des Brandschutzes, der Kommunikation und der psychischen Erkrankungen“ von Juli 2019 sehe dringenden Verbesserungsbedarf bei der Behandlung und Versorgung psychisch kranker und gestörter Inhaftierter.

Gerade die langen Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz seien eine unzumutbare Belastung nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Mitinhaftierten und die Bediensteten.

In ihrem Antrag stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkrete Forderungen, die eine Verbesserung der Suizidprävention sowie der ambulanten und stationären Behandlungsmöglichkeiten von psychisch kranken und gestörten Inhaftierten vorsehen.

Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier.

Die Stellungnahme der BAG-S können Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier lesen.