Themenheft zu „Sterben im Gefängnis“

In der aktuellen Ausgabe des Informationsdienstes Straffälligenhilfe (1/2017) widmen wir uns dem Thema Sterben im Gefängnis. Die Ausgabe erscheint in Kürze. Lesen Sie hier schon mal das Editorial und werfen Sie einen Blick in das Inhaltsverzeichnis!

 

Liebe Leserin, lieber Leser, 

 

„Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Er muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert wird und dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden. Familiäre und professionelle Hilfe sowie ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen dieses Anliegen.“

Diese Forderung findet wohl allgemeine Zustimmung. Aber trifft sie auch auf den Inhaftierten zu, der schwerste und grausame Verbrechen begangen hat und nun, nach langer Haft, seiner Todesstunde entgegensieht? Besitzen wir die Größe, die Vergeltung hinten anzustellen und anzuerkennen, dass auch der Täter das Recht auf ein würdevolles Sterben hat? Und ist ein würdevolles Sterben in der totalen Institution überhaupt möglich?

Der Strafvollzug orientiert sich vorwiegend an jungen, mehr oder weniger gesunden Männern. Dementsprechend zielt der Strafvollzug auf Resozialisierung und Schutz der Bevölkerung ab. Der demografische Wandel macht aber vor den Gefängnismauern nicht Halt. Auf all die alten und kranken Menschen in der Endphase ihres Lebens ist der Vollzug nicht eingestellt. So verliert auch die Rolle der Bediensteten teilweise ihren Sinn, wenn die Gefangenen eher Pflege als Aufsicht benötigen. Es hängt wohl mit dem steigenden Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zusammen, dass der Anteil der Langstrafen zunimmt und die Gefangenen eher seltener vorzeitig entlassen werden. Heinz Cornel weist darauf hin, dass sich die Zahl der Menschen, gegen die eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wurde, innerhalb der letzten fünfzehn Jahre verdoppelt hat. Wenn wir es ernst nehmen, dass jeder Mensch das Recht auf ein würdevolles Sterben hat, müssen wir uns damit auseinandersetzen, ob dies innerhalb der Gefängnismauern überhaupt möglich ist. Rüdiger Wulf kritisiert, dass das Sterben in Gefangenschaft die Menschenwürde verletzt und die Inhaftierten „zu bloßen Objekten des Staates herab(würdigt)“.

Für viele bedeutet das Sterben im Gefängnis, dass sie ihre Identität als Gefangene nicht mehr ablegen können. Allerdings gibt es auch Inhaftierte, die draußen niemanden mehr haben und deren „Heimat“ über viele Jahre das Gefängnis war. Der Vollzug stellt ihre vertraute Umgebung dar. Ihre zentralen sozialen Kontakte sind die zu Bediensteten und Mitgefangenen.

Vor diesem Hintergrund mag es für sie sehr schwierig, gar unerträglich sein, ihre letzten Tage in einer gänzlich fremden Umgebung, ohne vertraute Menschen zu verbringen. Auch das gilt es zu berücksichtigen. Da ferner nicht davon ausgegangen werden kann, dass zum erforderlichen Zeitpunkt immer ein externer Pflege- oder Hospizplatz zur Verfügung steht, muss sich der Strafvollzug verstärkt damit auseinandersetzen, wie menschenwürdiges Sterben im Gefängnis ermöglicht werden kann. Denn die Sterbebegleitung durch vertraute Menschen ist mit den Routinen und den Strukturen der Gefängnisse (bislang) kaum vereinbar. Im Krankheitsfall, im hohen Alter und im Sterben hofft jeder Mensch, dass er dies nicht allein durchleben muss. Das Gefängnis ist an sich bereits ein Ort der Einsamkeit.

Aus humanitären Gründen und/oder christlichem Selbstverständnis heraus dürfen wir nicht wegschauen, sondern müssen gemeinsam überlegen, wie wir jedem Menschen ein Sterben in Frieden, Freiheit und Würde ermöglichen können. Das vorliegende Heft lädt Sie dazu ein, sich auf dieses schwierige, aber wichtige Thema einzulassen. 

Lydia Halbhuber-Gassner, Mitglied im erweiterten Vorstand der BAG-S

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