Strafvollzug ist Ländersache! Eine gute Idee? Dokumentation der Tagung erscheint in Kürze.

Vom 21. bis 22. März 2017 fand im Bonner Gustav-Stresemann-Institut die Bundestagung der BAG-S statt. Das Thema lautete „Resozialisierungsanspruch und Wiedereingliederungspraxis – Was hat die Föderalismusreform straffällig gewordenen Menschen gebracht?“. 

In der letzten Ausgabe des Informationsdienstes Straffälligenhilfe (3/2017) blicken wir auf unsere Bundestagung im März zurück. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Erfahrungen mit dem Föderalismus im Strafvollzug und die Bewertung von angedachten oder bereits eingeführten Resozialisierungsgesetzen in den Ländern. Die Auseinandersetzung wurde mit Sachverstand und Leidenschaft, zuweilen auch recht augenzwinkernd geführt. Alle, die in Bonn nicht dabei sein konnten, können sich auf spannende Beiträge im neuen Heft freuen. Diejenigen, die im März unsere Gäste waren, können die Veranstaltung noch einmal in Ruhe Revue passieren lassen.

Da der Infodienst – wegen Verzögerungen im Betriebsablauf – voraussichtlich erst in der dritten Kalenderwoche des neuen Jahres erscheinen kann, haben wir einen der zentralen Beiträge schon mal ins Netz gestellt. Wir hoffen, die Lektüre der Podiumsdiskussion über die Landesresozialisierungsgesetze hilft Ihnen, die Wartezeit bis zum Erscheinen der aktuellen Ausgabe zu überbrücken.

Die BAG-S wünscht Ihnen eine schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Der Informationsdienst Straffälligenhilfe erscheint dreimal jährlich und kostet im Abonnement 15 Euro pro Jahr (ermäßigt: 7,50 Euro). Bestellen können Sie ihn mit diesem Formular oder per E-Mail unter: info(at)bag-s.de