Straf­vollzug in freier Form für Erwach­sene

In Sachsen wird der erste Strafvollzug in freier Form für Erwachsene angeboten. Bisher ist der Strafvollzug in freier Form in einigen Bundesländern nur für jugendliche Straftäter und Straftäterinnen möglich.

Auf LTO heißt es:

Einige Bundesländer haben den Strafvollzug in freien Formen bereits eingeführt - allerdings beschränkt auf den Jugendstrafvollzug. In Dresden sollen nun auch erwachsene Häftlinge davon profitieren können.

Leben in einer Wohngruppe, Ausgang und ein fester Tagesablauf: In Sachsen gibt es künftig auch für erwachsene Verurteilte einen Strafvollzug in freier Form. Nachdem in Sachsen im November 2019 mit dem "Seehaus Leipzig" ein Projekt für jugendliche Straftäter gestartet ist, bietet der Verein für Soziale Rechtspflege Dresden voraussichtlich ab August vier entsprechende Plätze für Männer an, die nach Erwachsenstrafrecht verurteilt wurden, wie das Justizministerium am Montag mitteilte.

Der Freistaat ist damit nach Angaben des Ministeriums das erste Bundesland, das ein entsprechendes Angebot für Erwachsene macht. Justizministerin Katja Meier (Grüne) sagte dazu laut Mitteilung, dass im Vollzug in freien Formen eine individuelle Arbeit mit den Gefangenen möglich sei. "Das Ziel eines künftig straffreien Lebens kann dadurch besser erreicht werden."

Vor allem Inhaftierte mit Problemen wie etwa Alkoholsucht sollen in dem Projekt außerhalb von Gefängnismauern unterkommen. "Sie werden einen festen Tagesablauf haben etwa mit gemeinsamen Mahlzeiten", sagte ein Sprecher des Ministeriums. Mitarbeiter des Vereins sollen die Teilnehmer engmaschig betreuen und sie auf das Leben nach der Haft vorbereiten. Inhaftierte, die schon länger im Vollzug in freier Form leben und sich bewährt haben, dürfen demnach auch alleine unterwegs sein.

Insgesamt sollen die Teilnehmer bis zu zwölf Monate bleiben dürfen. Wer an dem Projekt teilnimmt, ist laut Angaben des Ministeriums noch nicht klar. Ausgewählt werden demnach aber nur Inhaftierte, bei denen keine Gefahr besteht, dass sie sich der Haft entziehen und fliehen.

Quelle: Sachsen: Strafvollzug in freier Form für Erwachsene. In: Legal Tribune Online, 21.06.2021, www.lto.de/persistent/a_id/45263/ (abgerufen am: 15.07.2021)