Insgesamt verpasst der Gesetzentwurf nach Auffassung der BAG-S die Chance, die Arbeit im Strafvollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen weiter anzugleichen und einen Systemwechsel einzuleiten. Der Eckregelsatz wird von 9 auf 15 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV angehoben. Dies stellt eine deutliche Verbesserung der finanziellen Situation der Gefangenen dar. Eine Angleichung an das sozialversicherungspflichtige Modell erfolgt jedoch nicht.
Eine Reihe von weiterer Änderungen werden ebenfalls kritisch betrachtet. So werden z.B. die Leistungen für unverschuldet arbeitsunfähige Personen (Taschengeld) nicht erhöht. Auch an sich positive Änderungen wie die Einführung der Möglichkeit, die Verfahrenskosten durch Arbeit zu tilgen, bleiben hinter den Möglichkeiten zurück.
Die vollständige Stellungnahme der BAG-S finden Sie hier: