Die BAG-S unterstützt ausdrücklich das Ziel des Entwurfs, durch die Einführung einer bundeseinheitlichen Statistik künftig aussagekräftige Daten für die verschiedenen Phasen des Strafverfahrens zur Verfügung zu stellen. Nur auf dieser Grundlage können wissenschaftliche Forschung, evidenzbasierte Kriminalpolitik und die Weiterentwicklung einer guten Rechtspraxis ineinander greifen. Allerdings beantwortet der Entwurf einige Fragen nur unzureichend und lässt wichtige Themenbereiche völlig offen.
Insbesondere schlägt die BAG-S eine Erweiterung der Statistik um den Bereich der Resozialisierung vor.
Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden: