Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Strafrechtspflegestatistiken

Vor dem Ampel-Aus hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf für eine bundeseinheitliche Strafverfolgungs- und Strafvollzugsstatistik vorgelegt. Dies war zuvor auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Die BAG-S wurde um eine Stellungnahme gebeten, die nun vorliegt. Sie wurde auch vor dem Hintergrund erarbeitet, dass sich auch die nächste Regierung mit diesem Thema wird befassen müssen, da insgesamt die Auffassung geteilt wird, dass die derzeitige Situation verbesserungsbedürftig ist.

Die BAG-S unterstützt ausdrücklich das Ziel des Entwurfs, durch die Einführung einer bundeseinheitlichen Statistik künftig aussagekräftige Daten für die verschiedenen Phasen des Strafverfahrens zur Verfügung zu stellen. Nur auf dieser Grundlage können wissenschaftliche Forschung, evidenzbasierte Kriminalpolitik und die Weiterentwicklung einer guten Rechtspraxis ineinander greifen. Allerdings beantwortet der Entwurf einige Fragen nur unzureichend und lässt wichtige Themenbereiche völlig offen.

Insbesondere schlägt die BAG-S eine Erweiterung der Statistik um den Bereich der Resozialisierung vor.

Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden:

BAG-S Stellungnahme Strafrechtspflegestatistikgesetz