Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort deutlich, dass die Länder weiterhin keine Bereitschaft signalisieren, die bei einer Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten anfallenden Beiträge zu tragen. Dies haben die Beschlüsse der Fachministerkonferenzen erneut bestätigt. Für die Bundesregierung kommt jedoch eine Übernahme der Kosten durch die Versichertengemeinschaft oder den Bund nicht in Betracht, da der Strafvollzug Ländersache ist und daher die Länder die Rentenversicherungsbeiträge vollständig tragen müssen.
Es ist zu befürchten, dass weitere Jahre ins Land ziehen werden bis Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die BAG-S wird sich weiter für eine rasche Umsetzung einsetzen.
Zur Antwort der Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908234.pdf