Bereits in der Abstimmung der Ressorts befindet sich der Referentenentwurf zur Reform des Strafrechts. In diesem geht es um die „Entrümpelung des Strafrechts“. Wesentliche Punkte sind
- die Entkriminalisierung des „Erschleichens von Leistungen“ im § 265a StGB und die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit,
- die Neuregelung der Strafnorm „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“§ 142 StGB und die Einführung einer Meldemöglichkeit für Unfälle ohne fremden Personenschaden,
- im JGG werden die „historisch belasteten und teilweise stigmatisierenden Begriffe“ durch Formulierungen ersetzt: „schädliche Neigungen“ durch „Entwicklungsmängel im Sinne des § 17 Absatz 2 Nummer 1“ sowie „Zuchtmittel“ durch „Unrechtsverdeutlichende Maßnahmen“.
Ein Referentenentwurf eines Gesetzes über die Statistiken der Strafrechtspflege des Bundes wurde bereits an die Verbände verschickt. In diesem soll eine gesetzliche Grundlage für die Statistiken der Strafrechtspflege geschaffen und mit neuen Statistiken eine grundlegende Verbesserung der derzeitigen Erhebungen erreicht werden.
Zudem gibt es einen Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur moderneren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Im letzteren ist vorgesehen, dass die Pflichtverteidigung bei schweren Tatvorwürfen im Ermittlungsverfahren bereits bei der ersten polizeilichen Vernehmung beteiligt wird.