Psychosoziale Prozessbegleitung

Die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung traten zum 1. Januar 2017 in Kraft. Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung, die vor, während und nach der Hauptverhandlung stattfinden kann. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte geworden sind, haben nunmehr einen Rechtsanspruch auf die kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Bei anderen Opfern schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten entscheidet das Gericht jeweils nach den Umständen des Einzelfalls.

Alle Regelungen zur Psychosozialen Prozessbegleitung können Sie auch in dem Beitrag von Prof. Klaus Riekenbrauk nachlesen, der in unserem Informationsdienst Straffälligenhilfe Ausgabe 1/2016 veröffentlicht wurde.

Der Düsseldorfer Hochschullehrer wird im Rahmen unserer Bundestagung ein Forum anbieten, in dem er die neuen Regelungen der Psychosoziale Prozessbegleitung erläutert und diskutiert. (Link Flyer)