„Der überarbeitete Gesetzesentwurf bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück. Er führt zwar zu einer Reduzierung der Haftdauer, verhindert aber in keinem einzigen Fall die Inhaftierung. Die zusätzliche Einführung der datenschutzrechtlichen Regelungen nach §459e StPO ist begrüßenswert, denn sie ermöglicht, die Träger der freien Straffälligenhilfe einzubinden“, so die Vorsitzende der BAG-S Alexandra Weingart.