Pressemitteilung der BAG-S zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe

Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zur Änderung des Strafgesetzbuches fordert die BAG-S Bund und Länder gemeinsam auf, der aktuellen Fehlbelegung des Strafvollzuges entgegenzutreten und Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. 

„Der überarbeitete Gesetzesentwurf bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück. Er führt zwar zu einer Reduzierung der Haftdauer, verhindert aber in keinem einzigen Fall die Inhaftierung. Die zusätzliche Einführung der datenschutzrechtlichen Regelungen nach §459e StPO ist begrüßenswert, denn sie ermöglicht, die Träger der freien Straffälligenhilfe einzubinden“, so die Vorsitzende der BAG-S Alexandra Weingart.  

 

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