Petition Rentenversicherung für Gefangene

Als einer der Erstunterzeichner hatte die BAG-S im Mai 2011 die Petition des Komitees für Grundrechte und Demokratie zur Einbeziehung der arbeitenden Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung mitunterzeichnet. Der Deutsche Bundestag hat nun entschieden, dass das Petitionsanliegen an die Bundesregierung und die Länderparlamente überwiesen wird. (Pet 3-17-11-8213 / BT-Drs. 18/861).

In einer Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie heißt es dazu:

„Seit Jahren wird wiederholt vorgetragen, dass Strafgefangene kein freies Arbeitsverhältnis hätten und deswegen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen seien. Es ist aber der Situation des Freiheitsentzuges zuzurechnen, dass bislang außer im Freigang keine freien Arbeitsverhältnisse möglich sind. Allerdings wird in mehreren der neuen Länderstrafvollzugsgesetze die Arbeitspflicht durch eine freiwillige Arbeitsmöglichkeit ersetzt. Bereits vor 37 Jahren hatte das damals neue Strafvollzugsgesetz von 1977 die Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung vorgesehen. Ein Bundesgesetz sollte dies umsetzen, das allerdings nie erlassen wurde. Der Gesetzgeber ist mit dem Strafvollzugsgesetz von 1977 eine Selbstbindung eingegangen. Die Verweigerung der Umsetzung bedeutet einen Verstoß gegen die Verfassung!“
 (Pressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 5.6.2014)

Die BAG-S sieht in dem Ausschluss der Gefangenen aus der Rentenversicherung eine Verletzung des Gleichheits- und des Sozialstaatsprinzips. Die Gewinne, die die Länder aus der Gefangenenarbeit erhalten, stehen konträr zur (finanziellen) Wertschätzung der dort geleisteten Arbeit. Die Politik wird nun erneut über das Anliegen beraten. Über die Ergebnisse halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.