Online-Veranstaltung: Haft vermeiden - Reform der Ersatzfreiheitsstrafe

Die Bundestagsfraktion der Grünen veranstaltet am 25. April 2023 von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr ein digitales Fachgespräch zur zentralen Frage: Wie kann ein modernes Strafrecht in diesem Bereich zu mehr Gerechtigkeit beitragen?

Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird und kein Geld hat, um sie zu bezahlen, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Bis zu einem Drittel der Gefangenen in Justizvollzugsanstalten sitzen aufgrund der Ersatzfreiheitsstrafe ein. Diese Ersatzfreiheitsstrafen dauern derzeit im Durchschnitt 30 Tage und treffen überwiegend Menschen, die diese Geldstrafe nicht entrichten können, weil sie zahlungsunfähig sind. In den letzten Jahren wird die Kritik an der derzeitigen gesetzlichen Regelung zu Recht zunehmend lauter: Denn bei der Ersatzfreiheitsstrafe handelt sich letztlich um eine verdeckte Strafverschärfung, sobald sie hauptsächlich von Armut betroffene Menschen trifft. Sie werden für dieselben Delikte faktisch härter bestraft als zahlungsfähige Verurteilte.

Die Grüne Bundestagsfraktion will bei diesem öffentlichen Fachgespräch die vorgesehenen Regelungen wie auch weitere Verbesserungsmöglichkeiten der  Reform beleuchten und dabei das Ziel von Prävention und Resozialisierung in den Fokus stellen.

Alle Informationen und Anmeldemodalitäten sind hier abrufbar.