Die wichtigsten Änderungen ab dem 1. Juli 2025:
- Die Vergütung wird von 9 auf 15 Prozent des Eckregelsatzes angehoben. Dies entspricht laut Justizminister Limbach einer durchschnittlichen Vergütung von 502,- Euro pro Monat.
- Das Taschengeld wird dagegen nicht erhöht.
- Fallen bestimmte Behandlungsmaßnahmen in die Arbeitszeit, wird eine Ausfallentschädigung gezahlt.
- Die Freistellungstage werden bei entsprechender Arbeitsleistung von 8 auf 12 pro Jahr erhöht.
- Auch eine geringfügige Tilgung von Verfahrenskosten ist bei durchgehender Arbeitstätigkeit möglich.
- Die Arbeitspflicht bleibt bestehen.
- Einführung des "day-by-day" Prinzips bei Ersatzfreiheitsstrafen
- Inhaftierte werden an den Kosten von Zahnersatz beteiligt.
Die Justizverwaltung erwartet eine Kostensteigerung um 20 Millionen Euro pro Jahr.
Die BAG-S hat zu diesem Entwurf eine Stellungnahme verfasst, die hier eingesehen werden kann.
Den Gesetzentwurf können Sie an dieser Stelle einsehen.