NRW beschließt Novellierung der Gefangenenvergütung

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 04. Dezember 2024 einstimmig das Gesetz zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes verabschiedet. Dabei wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung vom September unverändert angenommen. Das Gesetz tritt zum 01. Juli 2025 in Kraft. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte.

Die wichtigsten Änderungen ab dem 1. Juli 2025:

  • Die Vergütung wird von 9 auf 15 Prozent des Eckregelsatzes angehoben. Dies entspricht laut Justizminister Limbach einer durchschnittlichen Vergütung von 502,- Euro pro Monat.
  • Das Taschengeld wird dagegen nicht erhöht.
  • Fallen bestimmte Behandlungsmaßnahmen in die Arbeitszeit, wird eine Ausfallentschädigung gezahlt.
  • Die Freistellungstage werden bei entsprechender Arbeitsleistung von 8 auf 12 pro Jahr erhöht.
  • Auch eine geringfügige Tilgung von Verfahrenskosten ist bei durchgehender Arbeitstätigkeit möglich.
  • Die Arbeitspflicht bleibt bestehen.
  • Einführung des "day-by-day" Prinzips bei Ersatzfreiheitsstrafen
  • Inhaftierte werden an den Kosten von Zahnersatz beteiligt.

Die Justizverwaltung erwartet eine Kostensteigerung um 20 Millionen Euro pro Jahr.

Die BAG-S hat zu diesem Entwurf eine Stellungnahme verfasst, die hier eingesehen werden kann.

Den Gesetzentwurf können Sie an dieser Stelle einsehen.