Nationale Armutskonferenz zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe

In einem Schreiben zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe an die Mitglieder des Rechtsausschusses und des Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Nationale Armutskonferenz ihre Sorge angesichts der gegenwärtigen Diskussion ausgedrückt. Die nak schlägt vor, die besondere Situation von armutsbetroffenen Personen in den Blick zu nehmen. Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass niemand mehr für reine Armutsdelikte in Haft kommt, wenn die Geldstrafe nicht bezahlt werden kann. Die Umwandlung der Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe in den Fällen, in denen eine Haftstrafe außer Verhältnis zur verurteilten Tat steht, muss grundsätzlich unmöglich sein.

 

Das komplette Schreiben können Sie hier abrufen.