Mutter-Kind-Vollzug in Deutschland

In Bayern können Neugeborene mit ihrer Mutter in Haft bleiben, in Thüringen nicht. Eines von vielen Beispielen für ungleiche Regeln in den Bundesländern für den Mutter-Kind-Vollzug. Der Fachausschuss Frauen der BAG-S hat eine Länderumfrage in Deutschland erstellt und fordert: Gleiche Chancen für alle!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) veröffentlicht heute die aktuellen Daten zum Mutter-Kind-Vollzug in Deutschland. Diese Veröffentlichung beleuchtet die Herausforderungen und Perspektiven für inhaftierte Mütter und ihre Kinder im deutschen Strafvollzugssystem. Die Daten zeigen dringenden und umfassenden Handlungsbedarf auf.

Zwischen 2017 und 2022 wurden schätzungsweise 250 Kinder im Strafvollzug geboren. Deutschlandweit stehen derzeit 106 Haftplätze für inhaftierte Mütter mit ihren Kindern zur Verfügung, verteilt auf neun Bundesländer. Die rechtlichen Voraussetzungen und Praktiken zur Unterbringung von Mutter-Kind-Paaren variieren zwischen den Bundesländern, was zu erheblichen Unterschieden in der Behandlung führt.

„Kinder gehören nicht ins Gefängnis. Wir müssen alle verfügbaren Maßnahmen ausschöpfen, um die Inhaftierung von Müttern zu vermeiden und ihre Kinder zu schützen,“ betont Alexandra Weingart, Vorsitzende der BAG-S. „Die Unterbringung von Müttern mit ihren Kindern darf nicht vom Wohnort abhängen. Es müssen bundesweit gleiche Bedingungen geschaffen werden.“

Die BAG-S fordert deshalb:

  • Alle haftvermeidenden Maßnahmen ausschöpfen: Um die Inhaftierung von Müttern zu verhindern und ihre Kinder vor den negativen Auswirkungen einer Inhaftierung zu schützen.
  • Wohnortnahe Unterbringung in offenen Vollzugsformen: Inhaftierte Mütter sollten wohnortnah und in offenen Vollzugsformen untergebracht werden, um den Kontakt zu ihren Kindern und der Familie zu erleichtern.
  • Bundesweit einheitliche Standards: Es bedarf einheitliche Regelungen für Mutter-Kind-Einrichtungen im Strafvollzug, um gleiche Bedingungen für alle betroffenen Familien zu gewährleisten.
  • Kooperation von Justiz und Jugendhilfe: Eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz und Jugendhilfe ist notwendig, um die Mutter-Kind-Beziehung zu unterstützen und den Kindern eine stabile Entwicklung zu ermöglichen.
  • Berücksichtigung der Väter: Auch die Situation der inhaftierten Väter und ihre Beziehung zu den Kindern muss in der Weiterentwicklung von Maßnahmen berücksichtigt werden.

Die Studie des Fachauschuss Frauen der BAG-S können Sie an dieser Stelle anschauen: Herausforderungen und Perspektiven im Mutter-Kind-Vollzug des deutschen Strafvollzugssystems.

Die Pressemitteilung der BAG-S finden Sie an dieser Stelle: Pressemitteilung.