Linke und Grüne: „Schwarzfahren“ soll keine Straftat mehr sein

Quelle: Deutscher Bundestag

Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem das Fahren ohne Fahrschein keine Straftat mehr sein soll (19/1115). Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will, dass „Schwarzfahren“ nicht länger strafrechtlich sanktioniert wird. Sie hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (19/1690) vorgelegt, nach dem Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden soll. Der Bundestag hat beide Initiativen am Freitag, 20. April 2018, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Linke: Ungerechter Zustand

Konkret sieht der Gesetzentwurf der Linksfraktion vor, in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches die Beförderungserschleichung als Strafbarkeitsalternative zu streichen und das Fahren ohne Fahrschein nicht mehr mit dem Strafrecht zu sanktionieren. Der bisherige Zustand sei ungerecht, heißt es in dem Entwurf. 

Als Alternative nennen die Abgeordneten die Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit, was aber unnötig erscheine. Eine Prognose der genauen Kosten beziehungsweise der Ersparnis könne nicht aufgestellt werden. Durch die Entlastung von Justiz und Gerichten würden die öffentlichen Haushalte aber voraussichtlich nicht unerheblich entlastet, heißt es. 

Grüne: Entkriminalisierung keine Legalisierung

Bündnis 90/Die Grünen betonen in ihrem Gesetzentwurf, eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens bedeute nicht dessen Legalisierung. Die Strafbarkeit in Paragraf 265a Absatz 1 des Strafgesetzbuches solle aufgehoben und durch einen Ordnungswidrigkeitentatbestand ersetzt werden. Dadurch könnten die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte entlastet, die Ersatzfreiheitsstrafen verringert und damit auch der Strafvollzug entlastet werden. 

Die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Verrechtlichung der gemeinnützigen Arbeit als primärer Ersatzstrafe („schwitzen statt sitzen“) bleibe einem weiteren gesetzgeberischen Schritt vorbehalten, schreibt die Fraktion. Für Personen, die keine gemeinnützige Arbeit leisten können, komme es auf Betreuungsangebote an, die aber nur außerhalb der Strafrechtspflege sinnvoll geleistet werden könnten, schreibt die Fraktion (nal/vom/20.04.2018)

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