Lau­ter­bach bringt Ent­kri­mi­na­li­sie­rung auf den Weg

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen ersten Gesetzentwurf zur teilweisen Legalisierung von Cannabis in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegeben.

Dabei bezieht sich der Gesetzentwurf vorerst auf Säule-1 des zweisäuligen Cannabis-Bestrebens der Ampel-Koalition. Festgelegt im Referentenentwurf ist der gemeinschaftliche Cannabis-Anbau in Vereinen sowie die Legalisierung des privaten Anbaus von maximal drei weiblichen blühenden Pflanzen. Die Abgabe von Cannabis wird auf maximal 25 Gramm pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat begrenzt sein sowie sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat. Eine Abgabe darf lediglich an Vereinsmitglieder erfolgen.
Die Abgabe für Heranwachsende unter 21 Jahre ist auf 30 Gramm pro Monat beschränkt. Eine Abgabe an Kinder und Jugendliche bleibt weiterhin verboten.
Außerdem erlaubt sei der straffreie Besitz zum Eigenkonsum bis 25 Gramm.

Das Bundesgesundheitsministerium will nach der Sommerpause die zweite Säule der Cannabis-Entkriminalisierung dem Kabinett vorlegen. Wann der erste Gesetzentwurf jedoch beschlossen wird, ist noch unklar.

 

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ressortabstimmung-gesetzentwurf-cannabis-legalisierung-entkriminalisierung-social-clubs-eigenanbau/

Pressemitteilung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23.html

Weitere Informationen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-gesetzentwurf-entkriminalisierung-legalisierung-strafen-rehabilitierung/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000033747067&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=