Kritik am bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Das vom bayerischen Ministerrat beschlossene Psychisch-Kranken-Hilfen-Gesetz stößt auf massive Kritik. Im Namen der „Prävention“ sprengt es die bisherigen rechtsstaatlichen Regeln. Es erklärt Psychisch Kranke zu Gefährdern, rückt sie in die Nähe von Straftätern und behandelt sie auch so. Heribert Prantl schreibt: „Die Menschen, die von diesem ‚Hilfe-Gesetz‘ betroffen sind, sollen nach den Regeln des Kriminalrechts in den psychiatrischen Krankenhäusern festgehalten und der Polizei gemeldet werden. Für psychisch Kranke gelten in der Klinik dann die Regeln des Strafvollzugs, die Regeln des Maßregelvollzugs und die Regeln der Sicherungsverwahrung.“

Den vollständigen Kommentar von Heribert Prantl können Sie hier lesen.