Kein Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter:innen

Drei Sozialarbeiter:innen sollen offenlegen, was Klient:innen ihnen im Vertrauen mitgeteilt haben. Bei der Verweigerung der Aussage droht den Betroffenen ein Ordnungsgeld oder sogar Beugehaft.

Hintergrund des Ereignisses sind Brandsätze, die von Karslruher Fußballfans in einem Stadion im April gezündet wurden. Dabei wurden elf Menschen verletzt und die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz. Die Fußballfans und Sozialarbeiter:innen arbeiten im Karlsruher Fanprojekt zusammen und werden jetzt zu einer Aussage verpflichtet. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger (§ 53 StPO) gilt dabei nämlich nicht für Sozialarbeiter:innen.

Das Gericht setzt dabei die Sozialen Arbeiten nicht mit denen von Psychotherapeut:innen, Hebammen und Co. gleich. Das wird von vielen Berufsverbänden kritisiert. Diese setzen sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit ein.
Eine Aussagepflicht könne schließlich dazu führen, dass Klient:innen den Sozialarbeiter:innen nicht mehr alles Anvertrauen und die Arbeit damit erschwert wird.

Die letzte Grundsatzentscheidung ist bereits 50 Jahre her und die fachliche Entwicklung in der Sozialen Arbeit muss berücksichtigt werden. Die sächsischen Regierungsfraktionen beschlossen im März eine Bundesratsinitiative für ein Zeugnisverweigerungsrecht anzustoßen. Das Ministerium bemühe sich, den § 53 StPO auszuweiten. Bis wann dies geschehen soll, ist noch ungewiss.

 

Den Artikel zum Nachlesen gibt's hier: https://taz.de/Prozess-um-Pyrotechnik-mit-Verletzten/!5935381/