Die JFMK fasst folgende Beschlüsse im Bezug auf Kinder von Inhaftierten.
- Sie werden sich im Rahmen der Ressortzuständigkeit für gemeinsame Lösungen kindgerechter und familienfreundlicher Konzepte im und außerhalb des Strafvollzuges einsetzen.
- Eine verbesserte Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Justiz und Kinder- und Jugendhilfe wird angestrebt.
- Bestehende Regelangebote der Kinder- und Jugendhilfe sollten stärker einbezogen und entsprechend des spezifischen Bedarfes, erweitert werden.
- Entsprechende Projekte in den Ländern im Rahmen des "Netzwerks Kinder von Inhaftierten" werden begrüßt.
- Ein länder- und ressortübergreifender Austausch wird angeregt, um den Zugang zum SGBVIII für betroffene Kinder und Jugendliche zu erleichtern.
Die Beschlüsse aus der JFMK sind hier nachzulesen.