Humane Behandlung von Inhaftierten

Der Europarat hat die europäischen Strafvollzugsgrundsätze (European Prison Rules) von 2006 überarbeitet und neue Leitlinien für das Vollzugspersonal zur humanen Behandlung von Inhaftierten veröffentlicht.

Die überarbeiteten Leitlinien betreffen unter anderem die Verarbeitung und Aufbewahrung von Informationen über Inhaftierte, die Behandlung von weiblichen Gefangenen sowie die Isolationshaft.

Die europäischen Strafvollzugsgrundsätze beziehen sich auf die Gefängnisverwaltung, das Personal und die Behandlung von Gefangenen. Sie sollen Leitlinien für die Gesetzgebung, Politik und Praxis der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates sein.

Mehr Informationen zu den überarbeiteten Leitlinien finden Sie hier.

Eine deutsche Zusammenfassung der Empfehlungen können Sie beim DHB-Fachverband nachlesen.