Wie bereits in den Entwürfen aus Nordrhein-Westfalen und Bayern soll auch in Hamburg der Grundlohn bei der Berechnung des Arbeitsentgelts von 9 auf 15 Prozent der Eckvergütung angehoben werden. Damit erhöht sich in Hamburg das Monatsgehalt bei inhaftierten Personen in der Stufe 2 bei 22 Arbeitstagen auf 559,90 Euro. Für die folgenden Haushaltsjahre rechnet der Senat mit Kosten in Höhe von 3,8 Millionen Euro.
Es gibt aber auch Unterschiede zu den anderen Gesetzentwürfen: Hamburg wird die Arbeitspflicht im Strafvollzug abschaffen. Im Vergleich zu Bayern und Nordrhein-Westfalen soll es eine bessere Anrechnung der Arbeitszeit auf die Tilgung der Verfahrenskosten geben.
Auf eine grundlegende Reform wird jedoch verzichtet: So wird es auch in Hamburg keine Einbeziehung der arbeitenden Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung geben.
Gesetz zur Reform des Hamburgischen Justizvollzugsrechts