Hamburg verschiebt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen

Die Hamburger Justizvollzugsanstalten sind voll belegt. Deshalb werden in der Zeit vom 25. November 2024 bis zum 31. Mai 2025 keine Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt. Auf der Grundlage des § 455a der Strafprozessordnung (StPO) werden Inhaftierungen unterbrochen oder zurückgestellt. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage listet der Hamburger Senat alle entsprechende Maßnahmen der letzten Jahre auf.

Mehrfach kam es zu solchen Haftunterbrechungen aus Anlass der Corona-Pandemie. Aber auch im Sommer dieses Jahres wurden anlässlich der Fußball-Europameisterschaft in 405 Verfahren Ersatzfreiheitsstrafen verschoben.

Hamburger Bürgerschaft: Drucksache 22/16961